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Aktuelles

Bezirksversammlungswahlen und Europawahlen 2024

Zwei auf einen Streich: Bezirksversammlungswahlen und Europawahlen

2024 ist Wahljahr: Hamburgs Bezirksversammlungen werden neu gewählt und das Europaparlament wird ebenso in neuer Formation zusammenfinden. In den Wahllokalen erwarten uns also zwei wichtige Entscheidungen:

Welche Partei und Personen sollen uns in dem Bezirk, in dem wir leben, die kommenden 5 Jahre vertreten?

Und natürlich:

Wer soll für Hamburg unsere Stimme im Europaparlament sein?

Fangen wir mit dem großen Dach „Europa“ an.

Europawahl 2024: Unsere Kandidatin Laura Frick

Für die Europawahl 2024 schicken wir als SPD Hamburg Laura Frick ins Rennen.

Die 32-jährige Hamburgerin fokussiert sich bereits seit längerer Zeit auf die Thematik Europa: Sie ist unter anderem im Landesvorstand der Europa Union Hamburg und aktiv bei den Jungen Europäischen Föderalisten. Beruflich ist Laura Frick ganz im Dienste unserer Hansestadt unterwegs: Als Referatsleiterin für Regierungs- und Parlamentsangelegenheiten und politische Koordination bereichert sie die Behörde für Wirtschaft und Innovation.

Wann ist die nächste Europawahl?

Die nächste Europawahl findet in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni statt. Wahlberechtigt sind alle Europäer:innen ab 16 Jahren. Gewählt wird das Parlament für die kommenden fünf Jahre.

Alle weiteren Informationen zu unserer Kandidatin für die Europawahl 2024 gibt es hier.

Bezirksversammlungswahlen in Hamburg

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung des Bezirkslebens, von der Stadtplanung bis zur Kulturpolitik. Die politischen Entscheidungen, die dort getroffen werden, haben direkte Auswirkungen auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger. Es ist für unser alltägliches Leben also von großer Bedeutung, dass unsere Bezirksabgeorneten die Interessen der Bevölkerung in Eimsbüttel angemessen vertreten und sich für ein lebendiges und lebenswertes Eimsbüttel einsetzen.

Die Bezirksversammlungswahlen 2024 in Hamburg finden am 9. Juni 2024 statt. Alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hamburg gemeldet sind, dürfen an den Wahlen teilnehmen.

Bezirksversammlung Eimsbüttel: Unsere Kandidatinnen und Kandidaten

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für Eimsbüttel zur Bezirkswahl 2024 im Überblick:

Für Stellingen geht Alica Huntemann an den Start. Bereits jetzt engagiert sie sich auf Bezirksebene als Zubenannte im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport.

Als Spitzenkandidatin für Eimsbüttel-Süd tritt Ina Dinslage an. Sie ist bereits im Universitätsausschuss des Bezirks Eimsbüttel tätig.

In Eimsbüttel-Nord engagiert sich Ralf Meiburg, der unter anderem im Kerngebietsausschuss und dem Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport tätig ist und aktuell bereits in der Bezirksversammlung sitzt.

Für Harvestehude/Rotherbaum bewirbt sich Gabor Gottlieb für einen Sitz in der Bezirksversammlung. Aktuell hat er den Vorsitz der SPD Bezirksfraktion Eimsbüttel inne. Er ist im Ausschuss für Stadtplanung, dem Universitätsausschuss und im Hauptausschuss beteiligt.

Für Schnelsen geht Koorosh Armi ins Rennen, der ebenfalls bereits in der Bezirksversammlung engagiert ist. Im Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen ist er bereits ebenfalls tätig.

Armita Kazemi ist bereits seit einigen Jahren im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport engagiert. Für Eidelstedt geht sie als Spitzenkandidatin an den Start.

Ines Schwarzarius ist Niendorfs Spitzenkandidatin für den erneuten Einzug in die Eimsbüttler Bezirksversammlung. Sie verstärkt seit einigen Jahren den Jugendhilfeausschuss, den Stadtplanungsausschuss, den Hauptausschuss und den Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen.

In Lokstedt ist Ernst-Christian Schütt unser Kandidat für die Eimsbüttler Bezirksversammlung. Er arbeitet bereits im Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schelsen, im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport und im Sozialraumausschuss mit und ist Teil der derzeitigen Bezirksfraktion.

Solidarität mit den Beschäftigten des Tierparks Hagenbeck

Die SPD-Hamburg bekundet ihre volle Solidarität mit den Beschäftigten des Tierparks Hagenbeck. Schon seit Längerem klagen viele Beschäftigte des Tierparks Hagenbeck über schlechte Arbeitsbedingungen und kämpfen für einen neuen Rahmentarifvertrag. Am 3. August 2022 schlossen sich etwa die Hälfte der Belegschaft einem Warnstreik der Gewerkschaft IG Bauen- Agrar-Umwelt (IG BAU) an, um für zwei Stunden die Arbeit niederzulegen. Weitere Warnstreiks folgten, so am 01. Mai 2023. Auf Initiative der AfA-Eimsbüttel fasste die SPD-Hamburg auf ihren Landesparteitag am folgenden Beschluss:

Die SPD Hamburg bekundet ihre volle Solidarität mit den Beschäftigten des Tierparks Hagenbeck und unterstützt die Forderung nach einem Abschluss eines Tarifvertrages. Wir als SPD stehen an der Seite der Arbeitnehmer*innen und unterstützen diese bei Ihrem Wunsch und dem Kampf nach fairen und sicheren Arbeitsbedingungen. Tarifverträge sind ein Grundpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Gerade private Institutionen wie der Tierpark Hagenbeck und seine Eigentümerfamilie stehen hier in der Pflicht.

Olaf Scholz: Die betriebliche Mitbestimmung selbst ist ein Ausdruck gelebter Demokratie.

Damals, vor sieben Jahrzehnten, war die Geburtsstunde des Betriebsverfassungsgesetzes. Und heute sind wir uns einig: Das Gesetz hat den Grundstein dafür gelegt, dass Arbeitnehmer eine starke Stimme in unseren Unternehmen haben. Es war richtig und notwendig, denn Demokratie, freie Marktwirtschaft und Betriebsverfassung gehören in Deutschland fest zusammen. Das habe ich selbst immer wieder erlebt. In meinem Leben hatte ich an ganz unterschiedlichen Stellen immer wieder mit der betrieblichen Mitbestimmung zu tun. Als ich anfing, mich in den 70er Jahren politisch zu engagieren, war der Zeitgeist geprägt von Mut, Aufbruch und Zuversicht – Stichwort: „Mehr Demokratie wagen!“, nicht nur in der Politik, auch in der Wirtschaft. Das hieß auch ganz konkret: Mehr Mitbestimmung wagen!

Das reformierte Betriebsverfassungsgesetz von 1972 trug dem Rechnung. Es war die demokratische Antwort auf den damals stattfindenden gesellschaftlichen Wandel. Damit wurden die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten gestärkt – durch Freistellungen etwa und verbesserte soziale Absicherung oder auch durch einen besseren Schutz für Arbeitnehmer, die sich in tarif-, sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen im Betrieb engagieren wollten. Dafür hatten die Gewerkschaften lange gekämpft. Das Gesetz war ihr Erfolg. Und es war ein Erfolg der damaligen Regierung Willy Brandts.

Im Jurastudium habe ich mich dann früh mit kollektivem Arbeitsrecht auseinandergesetzt und habe auch gelernt: Die Wurzeln der Mitbestimmung, auch der betrieblichen Mitbestimmung, reichen bis weit ins 19. Jahrhundert zurück. Damals kam zum ersten Mal in Deutschland der Ruf nach einem Rechtsanspruch auf eine Vertretung der Arbeiterinnen und Arbeiter in den Fabriken auf. Der industrielle Aufschwung wurde auf dem Rücken der Arbeiterschaft erkauft. Unmenschliche Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit gehörten zum Alltag. Jede kleine Wirtschaftskrise konnte zu Arbeitslosigkeit und bitterer Armut führen.

Zwischen den ersten Arbeiterausschüssen und Tarifverträgen – etwa im Druckereigewerbe – lag jedoch über ein halbes Jahrhundert, bis dann 1920 mit dem Betriebsrätegesetz erstmals ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Mitbestimmung geschaffen wurde. Es war kein Zufall, dass das in einer Demokratie errungen werden konnte. Und es ist ebenso bezeichnend, dass das Gesetz 1934, ein Jahr nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, wieder abgeschafft wurde. Erst 1946 wurden mit dem Alliierten Kontrollratsgesetz Nr. 22 wieder Betriebsräte und eine Betriebsverfassung eingesetzt. Ja, und dann kam das Betriebsverfassungsgesetz, dessen 70-jähriges Jubiläum wir heute feiern.

Der Exkurs in die Geschichte zeigt: Es gibt einen direkten Zusammenhang zwischen Demokratie und demokratischer Mitbestimmung. Zu jeder Zeit, in der es Demokratie in Deutschland gab, gab es auch Betriebsräte. Diese Erkenntnis steckt ja auch in dem Motto des heutigen Tages „Demokratie in Arbeit“.

Auch heute braucht unser Land eine starke betriebliche Mitbestimmung. Erstens, weil demokratische Rechte Teil unserer modernen Arbeitswelt sind. Was das in der Praxis bedeutet und wie wichtig eine gewählte Arbeitnehmervertretung im Betrieb ist, habe ich als Anwalt für Arbeitsrecht selbst erlebt – vor allem in der Zusammenarbeit mit Betriebsräten in Ostdeutschland in den Nachwendejahren. Mit der Schließung von Betrieben und Fabriken brach für die Beschäftigten oft im wahrsten Sinne des Wortes eine Welt zusammen. Denn ein Arbeitsplatz bedeutet ja nicht nur Beschäftigung, Einkommen und berufliche Anerkennung, sondern auch Gemeinschaft und Zusammenhalt.

Von heute auf morgen änderte sich für die Bürgerinnen und Bürger in Ostdeutschland fast alles. In dieser Zeit waren die Betriebsräte eine der wenigen Konstanten, die mit aller Kraft kämpften, wenn es um den Abbau von Arbeitsplätzen oder die Abwicklung von Betrieben ging. Vor dieser Leistung hatte ich damals – und habe ich bis heute – großen Respekt.

„Demokratie in Arbeit“ ist zweitens ein ständiger Prozess. Die betriebliche Mitbestimmung wurde immer wieder weiterentwickelt und den Anforderungen ihrer Zeit angepasst. Eine dieser Anpassungen war 2001. Ich habe mich zur Einbringung des Gesetzentwurfes selbst im Plenum des Deutschen Bundestages zu Wort gemeldet, und ich erinnere mich gut an die Debatten von damals. Von „Entbürokratisierung“ wurde da im Bundestag gesprochen- Gemeint war die Betriebsverfassung. Und hinter der Forderung nach „Flexibilisierung“ verbarg sich der Versuch, die demokratischen Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einzuschränken. Begründet wurde all das mit der Globalisierung, vor der angeblich nur derjenige bestehen könne, der sich dem damaligen – neoliberalen – Zeitgeist bedingungslos anpasse.

Wir haben das damals nicht gemacht. Im Gegenteil: Wir haben die Möglichkeiten, einen Betriebsrat zu wählen, ausgeweitet – unter anderem mit einem einfachen Wahlverfahren für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Dafür hatten wir gemeinsam gekämpft mit den Gewerkschaften, mit euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, und es war wichtig.

Gerade hier in Deutschland wissen wir, dass weltweite Vernetzung, soziale Marktwirtschaft und Welthandel eine gute Basis sind für einen starken Sozialstaat. Kündigungsschutz, betriebliche Mitbestimmung und Mitsprache auch auf Ebene der Unternehmensführung gehören aus meiner Sicht selbstverständlich dazu.

Wir sind nicht allein auf dieser Welt. Wir werden viele Probleme dieser Welt auch nicht allein lösen. Wir brauchen internationale Partnerschaften, Zusammenarbeit und Diversifizierung. Aber wir brauchen zugleich soziale Sicherheit und Stabilität im Innern. Das habe ich als Bundesarbeitsminister während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 erlebt. Damals hat das Kurzarbeitergeld 300.000 Arbeitsplätze gerettet. Und das – darum sage ich das hier –, was als Grundmodell der Kurzarbeit erstmals in einer Konjunkturkrise so relevant wurde, hatte seine ersten Schritte als ein Produkt der Mitbestimmung gemacht. Damals wie heute sehen wir, dass Unternehmen mit Betriebsräten besser durch Krisenzeiten kommen.

Erst ein starker Sozialstaat schafft den Zusammenhalt, den es braucht, um Krisen gemeinsam zu bewältigen und Veränderungen erfolgreich in Angriff zu nehmen. Das gilt ganz besonders mit Blick auf die schwierigen Monate, die aufgrund von Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und all seinen Folgen vor uns liegen. Gerade weil wir in Deutschland Traditionen haben wie die Sozialpartnerschaft, wie die betriebliche Mitbestimmung, werden wir diese Herausforderung gut bewältigen.

Digitalisierung und der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen treiben den Wandel unserer Wirtschafts- und Arbeitswelt in atemberaubender Geschwindigkeit voran. Gute Fachkräfte, ihr Know-how und ihre Kreativität sind dabei unsere wichtigste Ressource. Das war immer so und wird auch in Zukunft so sein. Deshalb sind die betriebliche Ausbildung und ordentliche Weiterbildungsangebote in den Unternehmen das A und O. Und deshalb haben wir im letzten Jahr mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz auch die Rechtsstellung der Betriebsräte bei der Berufsbildung gestärkt.

Wir werden das politisch weiter flankieren, zum Beispiel mit dem Qualifizierungsgeld. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit Beschäftigte während ihrer Weiterbildung am Arbeitsplatz unterstützen.

Ich bin überzeugt: Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft kann nur gelingen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitreden können, wenn sie mitbestimmen, wohin die Reise geht. Dafür müssen die Betriebsräte mit am Tisch sitzen. Sie sind die Fachleute und wissen oft am besten, was vor Ort funktioniert und was den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirklich am Arbeitsplatz hilft. Sie sorgen dafür, dass betriebliche Aus- und Weiterbildung vorankommen, dass neue Techniken eingeführt und moderne Anlagen angeschafft werden. Sie vermitteln zwischen Unternehmensführung und Belegschaft und informieren über Auswirkungen der Transformation. Und sie schauen, dass die Beschäftigten mit den Anforderungen klarkommen und mithalten können.

Damit die Betriebsräte das alles leisten können, wollen wir sie und die Betriebsratsarbeit weiter stärken. Deshalb haben wir uns vorgenommen, das Betriebsverfassungsgesetz weiterzuentwickeln. Wir werden ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften einführen. Betriebsräte sollen selbst entscheiden, ob sie analog oder digital arbeiten.

Und wir werden dafür sorgen, dass die Behinderung demokratischer Mitbestimmung künftig auch ohne Strafantrag verfolgt werden kann, Stichwort: Offizialdelikt. Du hast, liebe Yasmin, eine gute Schilderung abgegeben, warum das alles nötig ist. Noch immer wird in manchen Unternehmen und Branchen viel Druck auf Beschäftigte ausgeübt, die eine Belegschaftsvertretung gründen wollen. Das darf nicht sein! Die Mitbestimmung gehört zur DNA unserer Sozialen Marktwirtschaft. Hier darf es keine Einschränkungen geben, auch und erst recht nicht in Zeiten der Krise!

Einen dritten Punkt möchte ich noch hinzufügen: „Demokratie in Arbeit“ heißt auch, unsere Demokratie an sich ist in Arbeit. Demokratische Grundwerte müssen immer wieder verteidigt werden – gerade in Krisenzeiten wie diesen. Denn Demokratie bedeutet eben nicht nur Plenarsäle und Abgeordnete, Abstimmungen und 1.773 Gesetze. Demokratie ist ein Gesellschaftsprinzip. Es bedeutet, dass der Einzelne, die Einzelne nicht schutzlos höheren Mächten ausgeliefert ist, sondern dass jede und jeder einen Platz hat und den eigenen Weg mitbestimmen kann. Es bedeutet auch: Niemand wird am Wegesrand vergessen, niemand bleibt zurück. Wir haken uns unter und lösen die Probleme unseres Landes gemeinsam.

Dass wir das aktuell tun müssen, liegt vor allem an dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine; ein Krieg, der Tag für Tag weitergeht und viele Menschenleben kostet. Ganze Städte und Landsteile sind verwüstet, Infrastruktur zerstört. Jetzt kommen die kühlen Temperaturen hinzu.

Immer noch fliehen Ukrainerinnen und Ukrainer vor dem Krieg und suchen Schutz und Zuflucht bei uns. Mittlerweile ist über eine Million hier registriert. Das stellt die Städte und Gemeinden vor große Herausforderungen. Damit sie die gut bewältigen können, wird der Bund die Länder und Kommunen in diesem und im nächsten Jahr jeweils mit zusätzlichen 1,5 Milliarden Euro unterstützen. So haben wir es gerade gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossen.

Und wir haben beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger sowie unsere Unternehmen ganz konkret bei den Energiepreisen zu entlasten. Dafür nehmen wir nochmal 200 Milliarden Euro in die Hand.

Vorgesehen sind drei Preisbremsen: erstens beim Gas, indem Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr als zwölf Cent pro Kilowattstunde für den Grundbedarf zahlen müssen. Zweitens wird es neben der Gaspreisbremse auch eine Bremse für die Fernwärmepreise geben. Der Preis wird hier für den Grundbedarf auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Zudem übernimmt der Bund als Soforthilfe einmalig die Abschläge für Heizkosten im Dezember und erstattet sie den Versorgern direkt.

Drittens entlasten wir Privathaushalte und kleine und mittlere Unternehmen bei den Strompreisen, die wir auf 40 Cent pro Kilowattstunde für den Grundbedarf deckeln. Das sind etwa zehn Cent mehr pro Kilowattstunde als vor Beginn des Krieges.

Preisbremsen für Strom und Gas gelten auch für die Industrie, und im Rahmen des Beihilferegimes der Europäischen Union setzen wir das um. Zum Gesamtpaket gehören auch Härtefallmaßnahmen, beispielsweise für Krankenhäuser, wenn Strompreisbremse und Gaspreisbremse allein nicht reichen.

All das tun wir, damit niemand Angst haben muss vor der nächsten Rechnung. Denn eine Gesellschaft, die vor so großen Herausforderungen steht wie unsere, braucht eben den Zusammenhalt. Das ist für mich eine Frage des Respekts. Respekt und Zusammenhalt waren immer die Leitplanken der Mitbestimmung in Deutschland. Das zeigen fast zwei Jahrhunderte Kampf um Mitbestimmungsrechte. Das zeigen auch heute Betriebsrätinnen und Betriebsräte Tag für Tag. Immer wieder habe ich erlebt, wie sie sich klar gegen Extremismus, gegen Diskriminierung und gegen Rassismus gestellt haben.

Und das zeigt auch: Die betriebliche Mitbestimmung selbst ist ein Ausdruck gelebter Demokratie. Sie ist vielleicht sogar, so hat es Bundespräsident Steinmeier einmal gesagt, „der wesentliche Teil jener Selbstbestimmung, die unsere liberale Demokratie verspricht“. Und deshalb ist Mitbestimmung kein Wagnis, wie es noch vor langer Zeit lautete, sondern schlicht ein Akt demokratischer Vernunft.

Rede von Olaf Scholz beim Festakt zum 70. Jubiläum des Betriebsverfassungsgesetzes am 7. November 2022 in Berlin

05.04.2022 | Veranstaltung mit Susmit Banerjee

Betriebsratswahlen 2022

Alle vier Jahre werden in Deutschland zwischen dem 1. März und 31. Mai die Betriebsräte gewählt. Betriebsräte und Betriebsratswahlen sind etwas zutiefst Demokratisches, aber leider nicht selbstverständlich. Zeit also, sich um Arbeitnehmer:innenrechte und die Rolle von Betriebsräten zu kümmern, denn sie gehören zur DNA der SPD.

Wir waren sehr erfreut, dass unser Genosse Susmit, Betriebsrat bei Shell Deutschland und Mitglied der Gewerkschaft IGBCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie), unsere AfA-Gruppe am 28.03. besucht hat. In seinem Betrieb haben gerade die Betriebsratswahlen stattgefunden und er wusste einiges zu berichten.

Betriebsratswahlen mit Homeofficepflicht

Für die Wahlen haben sich die Kandidat:innen in drei unterschiedlichen Listen zusammengefunden, eine davon hat Susmit angeführt. Aber wie funktionieren Betriebsratswahlen, wenn sich die Mitarbeitenden zu Hause und nicht in der Firma befinden? „Normalerweise gibt es die Wahlunterlagen nur per Post nach Hause auf Anfrage der Wählenden“, sagt Susmit. Direkt nach Hause wird der Stimmzettel sonst nur geschickt, wenn sich die Person zum Beispiel in Elternzeit befindet. Dieses Jahr gestalteten sich die Wahlen jedoch anders, da es in Deutschland aufgrund der Pandemielage noch die Homeoffice-Pflicht gab. Um mit diesem Umstand umzugehen, wurden die Wahlunterlagen an alle Mitarbeitenden nach Hause geschickt und selbstverständlich am Wahltag zusätzlich eine Wahlurne aufgestellt, nämlich für die Mitarbeitenden, die lieber im Betrieb wählen wollten. Durch diese Kombination verbunden mit einer Informationskampagne über das firmeninterne Intranet gelang eine hohe Wahlbeteiligung von 72 Prozent! Übrigens hat die Liste „Die FairMittler“ die Wahl gewonnen und Susmit wird jetzt Vorsitzender des Betriebsrates.

Welche Rollen nimmt ein Betriebsrat ein?

Da gibt es drei Rollen meinte Susmit etwas scherzhaft: Man sollte Politiker:in, Pastor:in und Para-Jurist:in in einer Person sein. Viele Dinge müssen bedacht werden, etwa vergleichbar mit komplexen Zusammenhängen in der Kommunalpolitik, enge Kommunikation mit den Gewerkschaften und Gewerkschaftsjurist:innen. Verfahrensfragen müssen geklärt werden, die wir auch aus der Parteiarbeit kennen, individual-arbeitsrechtliche Fragen, wie z.B. Beförderungen, Einstellungen und auch Kündigungen. Ein bisschen Coach & Kummerkasten sein, gehört auch dazu: oft fehlen aufgrund der vielfach ausgedünnten Personalabteilungen in den Betrieben schlicht und ergreifend die Ansprechpartner:innen für die Mitarbeitenden, wenn es um (arbeitsrechtliche) Fragen geht. Hier vermittelt der Betriebsrat und steht für die verschiedensten Fragen zur Verfügung.

Wie & wo hilft der Betriebsrat wenn ein Mitarbeitender in trouble ist?

Bei sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat am meisten Mitspracherecht, z.B. wenn der Betrieb eine neue Raucherecke baut. Wie diese aufgebaut wird, entscheidet der Betriebsrat mit. Bei wirtschaftlichen Fragen hat der Betriebsrat weniger Mitspracherechte, aber er wird darüber informiert, wie es um den Betrieb steht, z.B. sitzen im Wirtschaftsausschuss Mitglieder des Betriebsrats. Im personellen Bereich gibt es wieder viel zu tun. Betriebsräte sind „die Augen und Ohren der Belegschaft“, sagt Susmit.

Kündigungen, Einstellungen, Beförderungen

Wird ein neuer Mitarbeitender gesucht, so wird der Betriebsrat beim Einstellungs-Verfahren mit einbezogen. Der Lebenslauf der ausgesuchten Bewerberinnen und Bewerber geht ebenso an den Betriebsrat. Auch muss das Gehalt zur ausgeschriebenen Stelle passen. Der Betriebsrat prüft, ob dies auch wirklich so ist. Stimmt der Betriebsrat einer Neueinstellung nicht zu, weil zum Beispiel auch ein bestehender Mitarbeitender intern auf eine vergleichbare Stelle wartet und von Kündigung bedroht ist, so hat der Betrieb die Möglichkeit, durch eine/einen Richter:in eine Zustimmungs-Ersetzung zu erwirken. Auch bei Kündigungen muss der Betriebsrat einbezogen werden.

Fragen und Blick in die Zukunft

Im Betriebsverfassungsgesetz steht festgeschrieben, dass ein Betriebsrat zu einem bestimmten Anteil durch das jeweilige Minderheitengeschlecht eines Betriebs zu besetzen ist. Das heißt, wenn beispielsweise weniger Frauen als Männer in einem Betrieb arbeiten, müssen die Frauen trotzdem mit einer bestimmten Anzahl Sitzen im Betriebsrat vertreten sein. Susmit gibt zu bedenken, dass überhaupt noch nicht geklärt ist, was man tut, wenn ein mitarbeitender Mensch dem dritten Geschlecht angehört. Dies ist aktuell auch Gegenstand eines Antrags der AfA Hamburg an den AfA Bundeskongress.

Auch gibt es rechtlich bisher nicht die Möglichkeit, einen Co-Vorsitzenden zu installieren, es gibt nur Vorsitz und Stellvertretung(en).

Wir sehen also, auch im Bereich der Betriebsräte sind Modernisierungen dringend erforderlich.

Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ist außerdem festgehalten, dass Betriebsratswahlen künftig auch digital stattfinden sollen.

Als AfA Hamburg-Eimsbüttel werden wir uns in diesem Quartal noch weiter mit Betriebsräten und deren Wahl beschäftigen. Genug Ideen für einen Antrag haben wir dank dem Input von Susmit allemal. Danke für deinen Besuch, Susmit!

20.08.2020

Neue Strategie bei Festverträgen??

Durch die Corona Massenausbrüche in der Fleischindustrie stehen Werkverträge und Leiharbeit in der Pandemie im Brennpunkt der Öffentlichkeit

12.06.2016 | Sozialpolitik

Anrechnung der Altersrente auf die Grundsicherung im Alter

Um den Wert der Arbeit anzuerkennen fordert die AfA-Kreisarbeitsgemeinschaft Hamburg-Eimsbüttel die Überprüfung der Anrechnungsvorschriften dahingehend, dass z.B. bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter die Altersrenten nur noch zur Hälfte als Einkommen/Vermögen zu berücksichtigen sind.

13.11.2014 | Beschäftigungspolitik

Arbeitsplätze für null Euro - sollst das wirklich geben?

In unserer Arbeitsgruppensitzung am 10.10.2014 haben wir uns mit der Reform der Arbeitsförderung befasst, die für 2015 geplant ist. Dabei wollten wir insbesondere Möglichkeiten ansprechen, wie arbeitsmarktferne Personen besser als bisher erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können und was sich hinter den Null-Euro-Jobs verbirgt. Dazu hatten wir den Jan Pörksen, Staatsrat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, eingeladen.