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Aktuelles

21.10.2016 | Arbeitsgemeinschaft

AfA-Regionalkonferenz am 04.06.2016 in Lübeck

Am 04.06.2016 trafen sich AfA-Vertreter der norddeutschen Bundesländer zu ihrer AfA-Regionalkonferenz. Diese findet in der Regel zweimal jährlich statt. Gastgeber war diesmal der AfA-Landesverband Schleswig-Holstein. Die Konferenz im Lübecker Rathaus war gut besucht. Aus Hamburg waren 14 Mitglieder gekommen, davon fünf von der AfA-Kreisarbeitsgemeinschaft Eimsbüttel.

Nach einem Grußwort des Bürgermeister der Hansestadt Lübeck, Bernd Saxe, sprachen der stellvertretende SPD-Bundesvorsitzender und SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzender Schleswig-Holstein, Dr. Ralf Stegner, sowie der AfA-Bundesvorsitzende Klaus Barthel zum Thema "Mehr Gerechtigkeit wagen". Die Regionalkonferenz verabschiedete eine "Resolution für soziale Gerechtigkeit und Gute Arbeit" mit der Forderung, atypische und prekäre Beschäftigung weiterhin konsequent einzudämmen, sowie einen Appell, Innovation und Gerechtigkeit in der Energiewende zu sichern. Weiter gab es eine Gemeinsame Erklärung "Gerechtigkeit und Solidarität in Deutschland organisieren ", in der sich die Teilnehmer für mehr soziale Gerechtigkeit - vor allem für Gute Bildung, Gute Arbeit, ein gutes Leben auch im wohlverdienten Ruhestand - und Solidarität einsetzen.

Zur Frage "Braucht Deutschland eine Handelsflotte unter deutscher Flagge und braucht Deutschland eine nationale maritime Kompetenz?" beschloss die Regionalkonferenz die Einsetzung einer Bundesländerübergreifenden Arbeitsgruppe der SPD. Die Arbeitsgruppe soll versuchen ein zwischen den Küstenländern abgestimmtes SPD Strategie- Papier zu den Fragen, Erhalt einer "Handelsflotte unter deutscher Flagge" und den Erhalt von "nationaler maritimer Kompetenz" zu erarbeiten. Ein entsprechendes Schreiben wurde inzwischen dem SPD-Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel zugeleitet. Die AfA fordert

  • Auf allen Schiffen, die im deutschen Erstregister oder Zweitregister ISR (Internationales See-Schifffahrtsregister) eingetragen sind und auf denen die deutschen Tonnagesteuer-Regelungen zur Anwendung kommen, muss auch die deutsche Schiffsbesetzungsverordnung SchBesV zur Anwendung kommen, unabhängig davon, welche Nationalflagge die Schiffe führen.
  • Auf Schiffen, die im deutschen Erstregister oder Zweitregister ISR (Internationales Seeschiff-fahrtsregister) eingetragen sind, darf eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG (Tonnage-steuer) nur vorgenommen werden, wenn auch die deutsche Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV) zur Anwendung kommt, unabhängig davon, welche Nationalflagge die Schiffe führen.

Durch entsprechende Änderungen zu diesen beiden Punkten könnte erreicht werden, dass die steuerlichen Vergünstigungen für die Reeder daran gekoppelt werden, dass entsprechende Arbeitsplätze für EU-Seeleute erhalten bleiben.