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Aktuelles

12.06.2016 | Sozialpolitik

Anrechnung der Altersrente auf die Grundsicherung im Alter

Um den Wert der Arbeit anzuerkennen fordert die AfA-Kreisarbeitsgemeinschaft Hamburg-Eimsbüttel die Überprüfung der Anrechnungsvorschriften dahingehend, dass z.B. bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter die Altersrenten nur noch zur Hälfte als Einkommen/Vermögen zu berücksichtigen sind.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist in Deutschland seit Jahrzehnten die Grundlage für den Schutz vor Armut im Alter und sie bildet zugleich die persönlichen Leistungen der sozialversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsleben ab. Das Einkommen im Alter hängt unmittelbar von dem Einkommen ab, das während der Erwerbsphase erzielt wurde und für das Beiträge gezahlt wurden. Dabei braucht es in Deutschland vergleichsweise viele Beitragsjahre, bis eine auskömmliche Rente erzielt wird. Insbesondere wer wenig verdient und auch noch lange Zeiten mit Arbeitslosigkeit zu bewältigen hat, muss damit rechnen, auch im Alter auf öffentliche Hilfe angewiesen zu sein.

Jahrzehntelange Massenarbeitslosigkeit, die Ausbreitung prekärer Beschäftigungs-verhältnisse, insbesondere der stark angewachsene Niedriglohnsektor, führen in Kombination mit der deutlichen Absenkung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung dazu, dass inzwischen in Deutschland immer mehr Menschen auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. Insbesondere Frauen, die wegen der Kindererziehung ihre Arbeitszeit reduzieren mussten, können infolge der Absenkung des Rentenniveaus nur noch selten eine Rente erwarten, die die Höhe der Sozialhilfe erreicht.

Wer lange für geringeres Geld gearbeitet hat, muss das Erarbeitete im Alter trotzdem behalten dürfen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Mindestrente erfüllt diesen Anspruch nicht, da die Voraussetzungen so hoch sind, dass diese kaum erfüllt werden können. Selbst bei Wegfall der Bedürftigkeitsprüfung und einer abgeschlossenen Riesterrente als Voraussetzung ergibt sich bei heutigen Rentenwert eine maximal mögliche Rente von 931,50 € Brutto und liegt damit unterhalb der Armutsgrenze.

Für wirksame Reformen der sozialen Rentenversicherung, so wie sie schon seit Jahren von der AfA-Bundeskonferenz gefordert werden, gibt es immer noch keine Mehrheit. Und wenn es dann doch noch eine Reform geben sollte, fallen die Bestandsrentner erfahrungsgemäß nicht darunter.

Vor diesem Hintergrund kann es nicht sein, dass jemand, der sein Leben lang gearbeitet hat, de facto im Alter ebenso behandelt wird, wie jemand, der überhaupt nicht gearbeitet hat. Dadurch wird der Wert der Arbeit in Frage gestellt. Und um die Einkommenssituation derjenigen zu verbessern, ist von Altersarmut bedroht sind, ist eine nicht mehr volle Anrechnung der Altersrente auf die Grundsicherung im Alter die schnellste und einfachste Lösung.